Wer es noch nicht weiß: Ich führe, mal wieder, eine Fernbeziehung. Für jeden von uns heißt das alle 2 Wochen: Wir fahren mit der Bahn zum jeweils anderen. Heute bin ich dran. Also war ich heute mal wieder auf dem Berliner Hauptbahnhof. Wer mich kennt, der weiß: Ich bin nicht auf den letzten Drücker da, sondern schlage Zeit im Buchladen tot. Heute schlenderte ich um die neuesten Bücher als ich bemerkte, dass neben mir eine Frau ein Buchcover mit ihrem Handy fotografierte. Total unspektakulär.
Ich hätte das auch garnicht weiter bemerkt, wäre da nicht der super unfreundliche Verkäufer dieses Buchladens gewesen, der diese Frau darauf hinwies, dass Fotografieren im Buchladen nicht erlaubt sein. Sie fragte nur: „Warum?“, bekam aber keine andere Antwort als: „Das ist eben so.“ in einem typischen Berliner Tonfall zu hören.
Schockiert legte diese Frau ihre beiden Hochglanzmagazine auf den Stapel Bücher und verließ, ohne etwas zu kaufen, brüskiert den Buchladen. Ich zog noch ein paar Minuten meine Bahnen in diesem Buchladen, verließ ihn aber auch, ohne etwas gekauft zu haben.
Neugierig schaute ich auf den Eingang dieses Buchladens und stellte tatsächlich fest, dass dort ein Logo klebte, dass das Fotografieren im Buchladen aus Urheberrechtsgründen verbot. Und während ich mit glasigem Blick in Richtung meines Bahnsteigs schlenderte, traf ich die aufgeregte Frau aus dem Buchladen wieder, die nun eifrig auf ihrem Handy tippte. Sie erkannte mich sofort wieder: „Der Verkäufer da drinnen hat sich echt mit der Falschen angelegt. Ich bin Juristin, und rein rechtlich darf der mir nicht verbieten, dass ich ein Buchcover fotografiere.“
Und so tippte sie eine Beschwerde-Mail an den Besitzer des Buchladens und teilte mir mit: Wenn man als Privatperson Bilder von Buchcovern für den privaten Gebrauch (also z.B. auch zum Verschicken an einen Freund oder Freundin) macht, dann ist das absolut erlaubt und verletzt nicht das Urheberrecht, da das Buchcover ja dafür gemacht ist, der Öffentlichkeit gezeigt zu werden. Das Einzige, was man nicht machen darf, wäre, ein Buch mit der Absicht des Wiederverkaufs Seite für Seite abzulichten.
Und so habe ich nun heute gelernt, dass ich eben doch in Buchläden fotografieren darf, auch wenn ein dämliches Logo am Eingang das verbietet.